Zweck und Zielsetzung

Unter dem Namen „Beratungszentrum Technik/Industrie“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein bezweckt, bei bestehenden KMUs qualitativ hochstehende Beratungsaufgaben in den vereinbarten Tätigkeitsbereichen zu vermitteln. Insbesondere bezweckt der Verein, dass die einschlägigen Regelungen des SIA eingehalten und angewendet werden.

Das Beratungszentrum setzt sich ausdrücklich ein für:
.   adäquate, der Aufgabe angemessene und faire Verfahren
.   seriöse Vorbereitung der Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen
.   eine angemessene Entschädigung
.   die Einhaltung der Grundsätze gemäss SIA Ordnungen

Diese Zielsetzung soll erreicht werden, insbesondere durch:
.   Erfahrungssammlung, Erfahrungsaustausch und Weiterbildung der interessierten
    Berater und Auftraggeber in den erwähnten Fachbereichen
.   Optimierung und Weiterentwicklung von Ausschreibungs- und Verfahrensarten
.   Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit
.   Empfehlung von ausgewiesenen Beratern für die Durchführung von Projekten
    und Vergabeverfahren



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nimmrichter cda 26.05.2006