Das Beratungszentrum erfüllt folgende Aufgaben

Unter dem Namen „Beratungszentrum Technik/Industrie“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein bezweckt, bei bestehenden KMUs qualitativ hochstehende Beratungsaufgaben in den vereinbarten Tätigkeitsbereichen zu vermitteln. Insbesondere bezweckt der Verein, dass die einschlägigen Regelungen des SIA eingehalten und angewendet werden.

Das Beratungszentrum setzt sich ausdrücklich ein für:

.   Sammeln von Erfahrungen und Erarbeiten von Grundsätzen für die fachmännische
    Bearbeitung von Projekten auf der Basis bestehender Grundlagen und Empfehlungen
    der beteiligten Verbände, insbesondere des SIA

.   Sicherstellen des Erfahrungsaustausches zwischen den Beratern und den beteiligten
    Unternehmen

.   Erstberatung von Bestellern über zweckmässige Projektprozesse und Vermittlung
    geeigneter Berater

.   Erarbeiten eines Eignungs- und Anforderungsprofiles für die Berater

.   Intervention bei Feststellung fragwürdiger Verfahren sowohl bei Beratern als auch
    bei vergebenden Stellen



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nimmrichter cda 26.06.2010